Auf die Ergänzungsfrage des Rechtsvertreters von A. B., ob R. W. an seinen im Beiblatt zur Schadensanzeige vom 16. März 1999 gemachten Angaben, er sei zirka 300 Meter oberhalb T. von der Fahrtrichtung aus gesehen am linken Rand der Piste gefahren, mit dem Ziel, vor dem Engpass oberhalb der Station T. auf seine Familie zu treffen, und er habe dabei etwa 20 Meter vor dem Treffpunkt, unterhalb einer kleinen Bodenwelle, unmittelbar vor ihm (zirka 3 Meter) einen anderen Skifahrer wahrgenommen, festhalte, antwortete R. W., dies seien seine ersten Aussagen gewesen. Bezüglich der Abstände weise er darauf hin, dass es sich um Schätzungen handle.