Als er realisiert habe, dass A. B. ihn nicht wahrnehme, habe er versucht auszuweichen (act. 3.23). A. B. bestätigte anlässlich seiner untersuchungsrichterlichen Einvernahme vom 5. September 2000, dass er R. W. nicht gesehen habe. Er sei hinter seiner Frau und seinem Sohn die Piste hinuntergefahren. Er habe dabei kurze Schwünge gemacht. Plötzlich sei es zu einer Kollision gekommen. Auf Befragen erklärte er, sie seien von oben in der Fallinie die Piste heruntergefahren, wobei sie sich von oben betrachtet mehr im rechten Bereich des Pistenrandes aufgehalten hätten. Seinem Sohn sei er in einem Abstand von 15 Metern gefolgt (act. 3.24).