hingegen habe der Beschwerdegegner die Möglichkeit erhalten, sich zum Auswertungsbericht zu äussern. Diese Stellungnahme sei ihm ebenfalls nicht zugestellt worden. Sodann sei er nie über den Schluss der Strafuntersuchung orientiert worden. Vielmehr sei ihm einfach die Einstellungsverfügung mitgeteilt worden.