R. W. nahm am 21. Dezember 2000 Stellung und beantragte die Abweisung der Beschwerde unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge, soweit darauf überhaupt eingetreten werden könne. 4 Auf die Begründung in den Rechtsschriften sowie auf die Erwägungen in der angefochtenen Verfügung wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: