Am nächsten Tag konnte er das Spital in gutem Allgemeinzustand verlassen. Da er seit diesem Unfall an einem Ohrensausen (Summtinnitus links) sowie einem Gehörverlust von 50,9% und Schwindelbeschwerden leidet, die ihn als L. in seiner Arbeitsfähigkeit über Boden stark beeinträchtigen sollen, beantragte er mit Strafklage vom 21. März 2000 bei der Staatsanwaltschaft Graubünden die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung.