gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 26. Oktober 2000, mitgeteilt am 31. Oktober 2000, in Sachen gegen R. W . , W., K., Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt Dr.iur. Carlo Portner, Gäuggelistrasse 16, 7002 Chur, betreffend fahrlässige schwere Körperverletzung, hat sich ergeben: 2