a) Gemäss der FIS-Regel 1 muss sich jeder Skifahrer so verhalten, dass er keinen andern gefährdet oder schädigt. Dabei darf der Skifahrer gestützt auf den aus dieser Bestimmung fliessenden Vertrauensgrundsatz auch davon ausgehen, dass sich jeder andere Skifahrer an dieses grundsätzliche Gebot hält. Auf das Vertrauensprinzip kann sich daher nur berufen, wer sich selber verkehrsgerecht verhält. G. M. S. und C. H. befuhren gleichzeitig und versetzt in der Falllinie in kurzen Schwüngen die Piste, wobei sie sich gegenseitig nicht wahrnahmen.