D. Gegen diese Einstellungsverfügung liess C. H. mit Schreiben vom 7. Januar 2000 bei der Beschwerdekammer des Kantonsgerichtes von Graubünden Beschwerde erheben, worin die Aufhebung von Ziff. 1 der Einstellungsverfügung sowie die Fortsetzung des Untersuchungsverfahrens beantragt wird. G. M. S. beantragt demgegenüber mit Eingabe vom 24. Januar 2000 die Abweisung der Beschwerde. - Die Staatsanwaltschaft Graubünden beantragt in ihrer Vernehmlassung vom 12. Januar 2000 ebenfalls, unter Hinweis auf die Akten und die angefochtene Einstellungsverfügung, die Abweisung der Beschwerde.