A. Am Mittwochnachmittag, um ca. Uhr, ereignete sich im Skigebiet C. auf dem L. eine Kollision zwischen den beiden Skifahrern G. M. S. und C. H., wobei sich Letztere eine Schlüsselbeinfraktur zuzog. Die Piste an der Unfallstelle war rund 80 bis 100 Meter breit und wies nur eine geringe Neigung auf. Zum fraglichen Zeitpunkt hellte das Wetter, nachdem es vorher leicht geschneit hatte, auf, und es lag kein Nebel. G. M. S. wie auch C. H. fuhren gemäss eigenen Angaben in kurzen Schwüngen talwärts. Gemäss Aussage von G. M. S. setzte er zu einem Rechtsschwung an, als C. H. gleichzeitig mit einem Linksschwung in seine Fahrtrichtung fuhr, wodurch es zu einer Kollision kam.