20. a). Am 5. August 2002 reichte A. Z. bei der Staatsanwaltschaft Graubünden eine Adhäsionsklage ein. Darin beantragte sie unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten von X. für die im Untersuchungsverfahren angefallenen anwaltlichen Aufwendungen Fr. 6'159.30 (zuzüglich Zins seit dem 11. April 2002), für den Ersatz des Kinderwagens Fr. 767.70 (zuzüglich Zins seit dem 6. April 2002) sowie eine Genugtuungssumme von Fr. 25'000.— oder nach richterlichem Ermessen (zuzüglich Zins seit dem 11. April 2002). Weiter ersuchte sie das Gericht, davon Vormerk zu nehmen, dass es sich bei den ersten beiden 64