W. in einem Schreiben vom 28. Dezember 2002 (vgl. die bei den Akten der Staatsanwaltschaft liegenden „Einlagen der Adhäsionskläger“). Es gebe verschiedene namhafte Beispiele dafür, dass erlebte Gewalt zu einer Ambivalenz des Opfers gegenüber dem Täter führe. So würden Frauen oftmals zu ihren gewalttätigen Partnern zurückkehren, bis ihnen schliesslich die Abgrenzung gelänge. Das traumatisierte Erlebte werde vom Bewusstsein abgespaltet und ermögliche so den Betroffenen, überhaupt zu überleben. Diese Aussagen des Psychiaters belegen zweifelsfrei, dass A. Z. – selbst wenn es 61