Wie der A. Z. behandelnde Psychiater Dr. med. W. in einem Schreiben vom 24. August 2002 festhielt, leidet A. Z. an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Eine Folge davon sei, dass sie das Unfassbare als Strafe für irgend eine nicht bewusste massive Verfehlung verstehe und sich schuldig fühle. Wenn der Täter das Opfer nun verantwortlich mache für seine Aggressionen, erschwere dies die Verarbeitung des Erlebten. A. Z. verspüre den Wunsch, alles wie nach einem Alptraum ungeschehen zu machen (vgl. act. 1.22.). Diese Aussagen präzisierte Dr. med. W. in einem Schreiben vom 28. Dezember 2002 (vgl. die bei den Akten der Staatsanwaltschaft liegenden „Einlagen der Adhäsionskläger“).