element der Spontaneität schliesslich sei auch gegeben, zumal sich X. am Vorabend der Tat zuerst ins Bett gelegt und nicht Vorbereitungen für sein späteres Handeln getroffen habe. Im Folgenden ist daher die Frage zu prüfen, ob X. in „ungerechter“ Weise von A. Z. gereizt oder gekränkt und dadurch zu einer spontanen Reaktion getrieben wurde.