X. macht geltend, durch ungerechte Reizungen und Kränkungen von A. Z. zur Tat hingerissen worden zu sein. So sei es auch nach dem Auszug von A. Z. aus der gemeinsamen Wohnung immer wieder zu sexuellen Kontakten gekommen; in der Folge habe ihn A. Z. jedoch stets wieder abgeschoben. Dieses Auf und Ab in der Beziehung – Akzeptanz und wieder Erniedrigung - hätten ihn völlig fertig gemacht. Auch habe ihm A. Z. nie mitgeteilt, dass die Beziehung beendet sei. Dass A. Z. seinen Vater als „Krüppel“ bezeichnet habe, habe ihn schwer verletzt und getroffen. Von besonderer Bedeutung sei in diesem Zusammenhang der SMS-Verkehr zwischen ihm und A. Z., sowie jener zwischen ihm und AG..