Die vorliegenden Akten belegen deutlich, dass die Beziehungsproblematik X. belastet hat. Dies geht beispielsweise auch aus einem Schreiben von Dr. med. Joh. Q., I., hervor, welcher am frühen Morgen des 11. April 2002 – somit unmittelbar nach dem Überfall auf A. Z. - den verletzten Fuss von X. untersuchte. Gemäss den Angaben des Hausarztes habe der Berufungskläger während der Behandlung immer wieder laut geklagt, dass sich seine Frau von ihm trennen wolle (vgl. act. 11.41.). Offensichtlich konnte oder wollte X. das Ende der Beziehung nicht akzeptieren.