b). Der Berufungskläger beantragt sinngemäss die Berücksichtigung seiner Gemütsverfassung als Beweg- und damit als Strafminderungsgrund. Er habe A. Z. noch immer intensiv geliebt und sei über die zerrüttete Beziehung verzweifelt gewesen. Es sei ihm nur darum gegangen, ein Zeichen zu setzen und Zwang auszuüben, um wieder mit A. Z. zusammenziehen zu können.