14. a). Das Bezirksgericht Landquart verurteilte den Berufungskläger zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft von 35 Tagen, sowie zu einer Busse von Fr. 100.--. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Verschulden von X. sehr schwer wiege. Er habe A. Z. massiv bedroht, sie überwacht und schikaniert. Schliesslich habe er gar mit Gewalt versucht, sie gefügig zu machen und ihr seinen Willen aufzudrängen. Um ihr seine Entschlossenheit zu zeigen, habe er nicht mal davor zurückgeschreckt, sie in Lebensgefahr zu bringen.