bb). Hinzu kommt, dass X. im April 2002 verschiedentlich einen Gefährdungswillen zum Ausdruck brachte. So teilte er seiner Bekannten Y. am Abend des 10. April 2002 – somit nur einen Tag vor seinem Überfall auf A. Z. – telefonisch mit, „dass als Nächstes etwas ganz Trauriges geschehen werde“. Dies, nachdem er zuvor mit ihr über sein Verhältnis zu A. Z. gesprochen hatte (vgl. act. 11.16.). Ebenfalls am 10. April 2002 fiel der in M. wohnhaften AE. auf, wie X. zwischen 10.00 und 10.30 Uhr das Wohnhaus der Eltern Z. beobachtete (vgl. act. 11.14.). Anfangs April 2002 erzählte X. AF. und AG. von seinen Beziehungsproblemen.