Absicht gehabt, B. Z. zu erschrecken oder zu überfahren (vgl. act. 4.5., S. 6 f. und act. 9.4.). B. Z. gab demgegenüber zu Protokoll, dass sie am linken Strassenrand bergwärts spaziert sei, als sie den Jeep von X. habe nahen sehen. Da sie aus verschiedenen Gründen Angst vor X. gehabt habe, habe sie am linken Strassenrand angehalten. In der Folge sei X. direkt auf sie zugefahren, weshalb sie auf den Parkplatz neben der Strasse gesprungen sei (vgl. act. 9.3. und 9.6.). Diese Sachverhaltsversion wurde von X. – im Widerspruch zu seinen früheren Aussagen – am 30. April 2002 indirekt bestätigt.