Auch die zunächst als Auskunftsperson befragte AA. bestätigte sinngemäss die geäusserten Tötungsabsichten von X. gegenüber A. Z.. Gemäss den Angaben von AA. als Zeugin erzählte ihr X. Anfang des Jahres 2002 von seinen Problemen mit A.; er habe erwähnt, dass Mord nicht mehr sein letzter Gedanke sei (vgl. act. 5.9., S.1; act. 11.19.).