- Gesundheitliche Auswirkungen als Folge der strafbaren Handlungen des Berufungsbeklagten zum Nachteil der Berufungsklägerschaft gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graubünden und Urteil des Bezirksgerichtes Landquart. - Psychische Auswirkungen des Tatbestandes der Gefährdung des Lebens gemäss Art. 129 StGB, beziehungsweise der Körperverletzung gemäss Art.