Die Adhäsionsklage von A. Z. sei unter gesetzlicher Kostenfolge abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen. 6. Die Adhäsionsklage von B. und C. Z. sei unter gesetzlicher Kostenfolge abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen. 7. Unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge. Formeller Antrag Der Unterzeichnete sei als amtlicher Verteidiger für das Berufungsverfahren einzusetzen.“