1 StGB, - Gefährdung des Lebens gemäss Art. 129 StGB, - Einfache Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 StGB, - Geldfälschung gemäss Art. 240 Abs. 1 und 2 StGB. X. sei betreffend den vorerwähnten Artikeln freizusprechen. 2. Ziff. 3, Ziff. 6 – 16, Ziff. 18 und Ziff. 20 des angefochtenen Urteils seien aufzuheben. 3. X. sei mit höchstens 12 Monaten Gefängnis zu bestrafen. 4. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei in jedem Falle aufzuschieben. 5. Die Adhäsionsklage von A. Z. sei unter gesetzlicher Kostenfolge abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen.