20. Die Kosten des vorliegenden Strafverfahrens, bestehend aus: - der Untersuchungsgebühr der Staatsanwaltschaft Graubünden Fr. 7'035.00 - den Barauslagen der Staatsanwaltschaft Graubünden Fr. 4'771.45 - der Gerichtsgebühr des Bezirksgerichts Landquart Fr. 2'500.00 - den Kosten der amtlichen Verteidigung (inklusive Mehrwertsteuer) Fr. 10'016.05 total somit Fr. 24'322.50 werden X. auferlegt. 21. Die Kosten für die erstandene und anzurechnende Untersuchungshaft in Höhe von Fr. 2'340.— werden gestützt