Es wird gerichtlich festgestellt, dass X. gegenüber A. Z. für sämtliche Folgekosten der von ihm begangenen Straftaten vollumfänglich ersatzpflichtig ist. 11. X. wird verpflichtet, an A. Z. eine ausseramtliche Entschädigung von Fr. 2'000.— zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen.