D. a). Die Schlussverfügung erging am 12. Juli 2002. Am 5. August 2002 reichte A. Z., vertreten durch lic. iur. Jacqueline Moser, bei der Staatsanwaltschaft Graubünden fristgemäss Adhäsionsklage ein. Dabei stellte sie folgende Anträge: „1. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für die anwaltlichen Aufwendungen im Untersuchungsverfahren den Betrag von Fr. 6'159.30, zuzüglich Zins seit dem 11. April 2002, zu bezahlen. 2. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von Fr. 767.70 (Ersatz Kinderwagen), zuzüglich 5% Zins seit dem 6. April 2002 zu bezahlen.