C. Das im Auftrage des Untersuchungsrichteramtes F. von den Psychiatrischen Diensten Graubünden (Klinik Waldhaus, F.) erstellte Gutachten vom 3. Juni 2002 gelangte im wesentlichen zum Schluss, dass X. aufgrund seiner persönlichkeitsbedingten Tendenz zu Überempfindlichkeit und Unsicherheit, verstärkt durch mangelndes Selbstvertrauen und der Angst, missverstanden oder falsch behandelt zu werden, zunehmend unter Stress geraten sei. Dies habe sich insofern verstärkt, 9