12. des Fahrens trotz Führerausweisentzugs gemäss Art. 95 Ziff. 2 SVG, Am 5. August 2002 lenkte X. seinen Lieferwagen, Marke Hyundai, zzz., in G. über die AN.-Strasse, obwohl ihm das Strassenverkehrsamt Graubünden den Führerausweis mit Verfügung vom 20. Juni 2002 auf unbestimmte Zeit entzogen hatte.“