Später hat er diese Idee aber verworfen und das Geld nie in Umlauf gesetzt. Die Bundesanwaltschaft, welche an sich für die Untersuchung von Geldfälschungsdelikten zuständig ist, hat die vorliegende Strafsache mit Verfügung vom 28. Mai 2002 zur Untersuchung und Beurteilung dem Kanton Graubünden übertragen.