In der Folge stellte sie sich tot. Der Angeklagte liess sie dann los. Kurze Zeit später würgte er A. Z. ein zweites Mal, worauf sich diese wiederum tot stellte. Nach einiger Zeit liess X. von seinem Opfer ab und verliess das Schlafzimmer durch die beschädigte Balkontüre. Nachdem er das Sturmgewehr umgehängt hatte, wollte er über die Fassade hinunterklettern. Als er sich im 2. Stock an einem Pflanzengitter festhielt, gab dieses Gitter nach und er fiel auf den Vorplatz hinunter. Beim Aufprall zog er sich am rechten Fuss eine mehrfache Trümmerfraktur im Bereich des Sprunggelenkes, des Unterschenkels und der Mittelfussknochen zu.