Anschliessend zertrümmerte er mit dem Kolben seines Sturmgewehrs die untere Doppelverglasung der Balkontüre und drang in das Schlafzimmer von A. Z. ein, wobei er das Sturmgewehr auf dem Balkon zurückliess. Der Angeklagte, der Handschuhe trug, warf sich in der Folge sofort auf die im Bett liegende A. Z. und hinderte sie vorerst durch Zudücken des Mundes am Schreien. Anschliessend fasste er sie mit beiden Händen am Hals und fing an, sie zu würgen. A. Z. versuchte zunächst, sich zu wehren. Sie wollte mit einem Teller, der sich auf dem Nachttisch befand, auf X. einschlagen. Dies gelang ihr jedoch nicht. In der Folge stellte sie sich tot.