In der Meinung, der Kinderwagen sei gestohlen worden, liess A. Z. am folgenden Tag durch ihre Anwältin bei der Kantonspolizei G. Strafanzeige wegen Diebstahls erstatten. Bei der darauffolgenden Tatbestandsaufnahme wurde der Kinderwagen durch die Polizei gefunden. A. Z. stellte Strafantrag wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs. 6