Ausserdem warf er ihnen vor, sie seien „krank im Kopf“. Am 14. Januar 2002 teilte der Angeklagte A. Z. per SMS mit: „Vu miar hesch du und dini eltera as läba lang nid rua säb chasch sicher si.“ Einmal drohte der Angeklagte damit, zuerst B. Z. und dann A. Z. zu erschiessen. C. und B. Z. stellten Strafantrag wegen Drohung und Missbrauchs einer Fernmeldeanlage. 4 Der Angeklagte gibt die Belästigungen per Telefon und SMS zu, stellt sich aber auf den Standpunkt, er sei berechtigt gewesen, nach M. zu telefonieren, weil sich damals seine Tochter bei den Eheleuten Z. aufgehalten habe.