B. Dem vorliegenden Strafverfahren liegt gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 1. November 2002 im wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: „X. wird angeklagt 1. der mehrfachen Drohung gemäss Art. 180 StGB und des mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage gemäss Art. 179septies StGB, Der Angeklagte wohnte ab April 2000 zusammen mit A. Z., geb. 4. März 1981, an der L.-Strasse in G.. Am 27. November 2001 wurde ihr gemeinsames Kind D. Z. geboren.