Gemäss Leumundsbericht der Kantonspolizei Graubünden vom 30. April 2002 geniesst X. in seiner Wohngemeinde J. einen rechten Leumund. Seinen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde komme er nach. Abgesehen davon, dass der Betreiber des K.’s in G. beim Kreisamt Fünf Dörfer ein Hausverbot für X. erlangt habe, gebe dessen Verhalten und Lebensführung zu keinen Klagen Anlass. Aller- 3 dings weise X. gemäss Auskunft des Betreibungsamtes Fünf Dörfer vom 30. April 2002 seit dem 1. Januar 2000 insgesamt vier Betreibungen im Gesamtbetrag von Fr. 4'981.25 auf.