Im Schweizerischen Zentralstrafregister ist X. mit einer Eintragung verzeichnet. Mit Strafmandat vom 11. Mai 1998 wurde er vom Kreispräsidenten Chur wegen vorsätzlichen Fahrens in angetrunkenem Zustand und Missachtens der Abgaswartungspflicht zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 10 Tagen bei einer Probezeit von 2 Jahren und zu Fr. 800.— Busse verurteilt. Ausserdem wurde er vom Untersuchungsrichteramt Altstätten mit Verfügung vom 8. Mai 2002 wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln mit einer Busse von Fr. 800.-- bestraft. Im SVG-Massnah- meregister (ADMAS) ist X. mit fünf Führerausweisentzügen verzeichnet.