3.a) Y. wird vorgeworfen, X. beschuldigt zu haben, dass jene sie massiv bedroht habe. Dies aufgrund der Tatsache, dass X. der Ansicht gewesen sei, Y. würde ihre Kinder manipulieren. Gemäss Y. habe sich X. unter anderem dahingehend geäussert, sie werde herausfinden, wer hinter diesem Komplott stecke und der werde mit seinem Kopf bezahlen müssen, ohne dass ihre Hände schmutzig würden. Von Blutrache sei auch die Rede gewesen. Y. bestreitet nicht, diese Beschuldigungen über X. erhoben zu haben.