Der Rechtsvertreter von Y. stellte in seiner Berufungsantwort vom 18. Juni 2003 die folgenden Anträge: 8 „1. Die Berufung sei abzuweisen und das angefochtene Urteil zu bestätigen. 2. Unter gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Berufungsklägerin.“