Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus: Kosten des Kreisamtes Thusis Fr. 625.-- Gerichtsgebühren Fr. 2'600.-- Schreibgebühren Fr. 150.-- Total Fr. 3'375.-- gehen zulasten von X. und werden dem Kanton Graubünden in Rechnung gestellt (unentgeltliche Rechtspflege). X. wird verpflichtet, Y. mit Fr. 3'000.-- (inkl. 7.6% Mehrwertsteuer) zu entschädigen. 7