E. Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgerichtsausschuss Hinterrhein fand am 10. April 2003 in Anwesenheit der Klägerin und der Beklagten sowie der beiden Rechtsvertreter statt. Mit Urteil vom 10. April 2003, mitgeteilt am 7. Mai 2003, erkannte der Bezirksgerichtsausschuss Hinterrhein, was folgt: „1. Die Klage wird abgewiesen.