Am 6. September 2000 fand eine weitere Besprechung statt, anlässlich welcher Y. gemäss der über die Sitzung verfassten Aktennotiz ihre Anschuldigungen gegen X. bestätigte und präzisierte. X. habe ihr am Morgen des 20. Juli 2000 im Büro gedroht, dass wer immer Schuld sei, dass ihre Kinder verschwunden seien, mit seinem Kopf spiele. Am 8. September 2000 wurde das Arbeitsverhältnis von X. mit der D. per 30. November 2000 im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. X. bestreitet in ihrer Strafklage, Y. bedroht zu haben. Die am 5. Dezember 2000 erfolgte Sühneverhandlung blieb erfolglos. Auch die darauf folgenden Bemühungen, die Strafklage aussergerichtlich zu erledigen, scheiterten.