Anlässlich dieses Gesprächs, an welchem auch Y. teilnahm, habe die Stationsschwester mitgeteilt, X. stecke in einer ernst zu nehmenden persönlichen Krise, da ihre beiden Kinder von zu Hause ausgerissen und zur Zeit nicht auffindbar seien. Y. habe berichtet, dass sie sich grosse Sorgen um die Kinder und auch um sich selbst mache. Als Bezugsperson der Kinder von X. sei sie von dieser am Arbeitsort verbal massiv bedroht worden, 3