B. Mit Eingabe vom 19. Oktober 2000 gelangte X. an das Kreisamt Thusis und erhob gegen Y. eine Strafklage betreffend Ehrverletzung mit folgenden Anträgen: „1. Die Angeschuldigte sei wegen Verleumdung im Sinne von Art. 174 Ziff. 1 StGB strafrechtlich zu verurteilen und angemessen zu bestrafen. 2. Unter gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Angeschuldigten.“