Ihr Vermögen bezeichnet sie mit Fr. 10'000.-- sowie einem Anteil am Elternhaus, welches hypothekarisch mit rund Fr. 120'000.-- belastet ist. Gemäss Auskunft der kantonalen Steuerverwaltung vom 19. September 2002 verfügte Y. im Jahr 2001 über ein steuerbares Einkommen von Fr. 46‘500.--. Steuerbares Vermögen ist nicht vorhanden.