Demnach erkennt der Kantonsgerichtsausschuss : 1. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen und die Ziffer 2 des angefochtenen Urteils wird aufgehoben. 2. A. wird mit 18 Monaten Gefängnis bestraft. Der Vollzug dieser Freiheitsstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von fünf Jahren. 3. a) Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 4'000.-- und die Kosten der amtlichen Verteidigung von Fr. 6'222.95 gehen je zur Hälfte zu Lasten von A. und zu Lasten des Kantons Graubünden. Das Honorar der amtlichen Verteidigung von Fr. 6'222.95 wird vorschussweise durch den Kanton Graubünden bezahlt.