währungsprobe mit ihrem Zwang zum Wohlverhalten sein (vgl. BGE 95 IV 122). Wie bereits ausgeführt, sprechen die Vorstrafen und die Delinquenz während laufender Probezeit gegen eine günstige Prognose. Der Kantonsgerichtsausschuss Graubünden trägt diesen Tatsachen Rechnung, indem er die Probezeit auf 5 Jahre ansetzt.