Er hat sich zudem aus der Rechtsberatung zurückgezogen. Insbesondere aber hat er sich in den mehr als sieben Jahren, die seit der vorliegend zu beurteilenden Tat vergangen sind, offensichtlich wohlverhalten und damit gezeigt, dass er willens und in der Lage ist, sich nun an die verbindlichen Regeln des Rechts zu halten und die Rechtsordnung zu respektieren. Im weiteren ist auch aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Berufungsklägers zu erwarten, dass er in Zukunft nicht mehr straffällig werden wird.