Sein Verhalten offenbart einen empfindlichen Mangel an Achtung vor den verbindlichen Regeln des Rechts, was angesichts der Tatsache, dass er im damaligen Zeitpunkt in der Rechtsberatung tätig war, umso schwerer wiegt. Kommt hinzu, dass von Anfang an offensichtlich war, dass das Geld, welches er in Griechenland investierte, erst in mehreren Jahren wieder zurückfliessen würde, wenn überhaupt. Der Berufungskläger wusste aufgrund seiner finanziellen Situation, dass er nicht in der Lage sein würde, seinen Klienten ihr Geld auszubezahlen, da er nicht über die dazu nötigen Mittel verfügte.