b) Der Berufungskläger wurde von den Erben des D. beauftragt, die Liegenschaft an der AA. in AB. versteigern zu lassen. Am 22. November 1996 führte der Kreisnotar AG. die freiwillige öffentliche Steigerung durch. Die Liegenschaft wurde dem Meistbietenden für Fr. 496'000.-- zugeschlagen. Mit Schreiben vom 29. Januar 1997 teilte das Kreisnotariat AG. dem Berufungskläger mit, dass der nach Abzug der Kosten der Versteigerung verbleibende Nettosteigerungserlös von Fr. 488'992.80 am selben Tag überwiesen werde.