Auch der Umstand, dass der Berufungskläger trotz geltend gemachter Hyperintelligenz nicht doktoriert oder dass er nicht auf die Kritik seiner Frau gehört hat, belegt offensichtlich nicht, dass er in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war, gibt es doch unzählige Gründe, warum jemand - trotz allenfalls vorhandener Möglichkeit - nicht doktoriert oder Kritik nicht aufnimmt beziehungsweise verwirft. Bezüglich einer detaillierten körperlichen und labortechnischen Untersuchung hat der Gutachter festgehalten, dass darauf angesichts der Fragestellung (Tatzeitpunkt 1997) und der dauernden ärztlichen Betreuung durch den Hausarzt sowie der Operationen während des Explorationszeitrau-